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SAP und Neptune IT Blog

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Keine Verschiebung, klare Vorgaben

Am 11. April 2025 hat die französische Nationalversammlung entscheidende Weichen für die flächendeckende Einführung der E-Rechnung gestellt – ohne Änderungen im Zeitplan. Unternehmen in Frankreich müssen sich also auf die planmäßige Umsetzung vorbereiten.

E-Rechnung in Frankreich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Verschiebung: Der Zeitplan bleibt wie angekündigt bestehen.
  • Start der E-Rechnungspflicht:
    • Ab 1. September 2026 für große Unternehmen.
    • Ab September 2027 für kleine Unternehmen.
  • Pflicht zur Nutzung zertifizierter Plattformen: Die Übermittlung darf ausschließlich über von der Steuerbehörde zugelassene Partner Dematerialisation Platforms (PDPs) erfolgen. Ein direkter Versand vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger ist dann nicht mehr möglich.
  • Pflicht zur Auswahl eines PDPs: Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, eine zertifizierte Plattform für den Austausch elektronischer Rechnungen zu finden und einzubinden.
  • Bußgelder bei Verstößen:

Zeitlicher Fahrplan:

JahrMeilensteine
2024Vorbereitungsphase
2025Pilotphase für das zentrale Verzeichnis
Feb. 2025Start der Pilotphase mit ersten PDPs
Apr. 2025Erweiterung auf alle PDPs
Okt. – Dez. 2025Konnektivitäts- und Interoperabilitätstests
2026Test- und Einführungsphase
Feb. 2026Abschluss der Tests, Beginn der Zertifizierung
Sep. 2026Start der ersten Welle – Pflicht für große & mittlere Unternehmen
bis Dez. 2026 (optional)Verlängerung um 3 Monate
2027Start der zweiten Welle – Pflicht für kleine Unternehmen
bis Dez. 2027 (optional)Verlängerung um 3 Monate

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle geschäftlichen Transaktionen (B2B), einschließlich:

  • Inlandstransaktionen zwischen Unternehmen
  • Transaktionen mit Verbrauchern (B2C)
  • Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen
  • Innergemeinschaftliche Leistungen und Erwerbe (mit besonderen Anforderungen)

Ausnahmen: Der Export von Dienstleistungen ist von der elektronischen Rechnungsstellung vorerst ausgeschlossen. Für B2C-Transaktionen und grenzüberschreitende Vorgänge wird es separate Regelungen geben.

Formate und technische Anforderungen

Französische E-Rechnungen müssen in strukturierten oder hybriden Formaten übermittelt werden:

  • Strukturierte Formate: UBL, CII D16B, XCBL
  • Hybride Formate: FACTUR-X (PDF-A3), CPP-Hybrid, UBL-Minimum, CII-Minimum

Bis Anfang 2028 ist es noch zulässig, Rechnungen im PDF-Format an PDPs zu übermitteln. Diese müssen in der Lage sein, das PDF in ein zulässiges strukturiertes Format zu konvertieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten:

  1. Systemlandschaft prüfen: Ist Ihre ERP-/Rechnungssoftware kompatibel mit den Anforderungen an E-Invoicing in Frankreich?
  2. PDP-Anbieter auswählen: Informieren Sie sich über zugelassene PDPs. Aktuell sind 87 Anbieter registriert.
  3. Prozesse anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse sowohl eingehende als auch ausgehende E-Rechnungen abdecken.
  4. Testphase einplanen: Nehmen Sie – wenn möglich – an den Pilotphasen teil, um frühzeitig Fehlerquellen zu erkennen.

Was wir bieten:

  • Unser Lösungs-Bundel mit SAP Document & Reporting Compliance (Lizenz, Konzeption, Umsetzung und Betrieb). Natürlich können Sie auch nur die Umsetzung mit uns gemeinsam durchführen.
  • Unser Lösungs-Bundel mit OpenText™ Trading Grid e-Invoicing (Lizenz, Konzeption, Umsetzung und Betrieb). Natürlich können Sie auch nur die Umsetzung mit uns gemeinsam durchführen.
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