Am 11. April 2025 hat die französische Nationalversammlung entscheidende Weichen für die flächendeckende Einführung der E-Rechnung gestellt – ohne Änderungen im Zeitplan. Unternehmen in Frankreich müssen sich also auf die planmäßige Umsetzung vorbereiten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Keine Verschiebung: Der Zeitplan bleibt wie angekündigt bestehen.
- Start der E-Rechnungspflicht:
- Ab 1. September 2026 für große Unternehmen.
- Ab September 2027 für kleine Unternehmen.
- Pflicht zur Nutzung zertifizierter Plattformen: Die Übermittlung darf ausschließlich über von der Steuerbehörde zugelassene Partner Dematerialisation Platforms (PDPs) erfolgen. Ein direkter Versand vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger ist dann nicht mehr möglich.
- Pflicht zur Auswahl eines PDPs: Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, eine zertifizierte Plattform für den Austausch elektronischer Rechnungen zu finden und einzubinden.
- Bußgelder bei Verstößen:
Zeitlicher Fahrplan:
Jahr | Meilensteine |
---|---|
2024 | Vorbereitungsphase |
2025 | Pilotphase für das zentrale Verzeichnis |
Feb. 2025 | Start der Pilotphase mit ersten PDPs |
Apr. 2025 | Erweiterung auf alle PDPs |
Okt. – Dez. 2025 | Konnektivitäts- und Interoperabilitätstests |
2026 | Test- und Einführungsphase |
Feb. 2026 | Abschluss der Tests, Beginn der Zertifizierung |
Sep. 2026 | Start der ersten Welle – Pflicht für große & mittlere Unternehmen |
bis Dez. 2026 (optional) | Verlängerung um 3 Monate |
2027 | Start der zweiten Welle – Pflicht für kleine Unternehmen |
bis Dez. 2027 (optional) | Verlängerung um 3 Monate |
Wer ist betroffen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle geschäftlichen Transaktionen (B2B), einschließlich:
- Inlandstransaktionen zwischen Unternehmen
- Transaktionen mit Verbrauchern (B2C)
- Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen
- Innergemeinschaftliche Leistungen und Erwerbe (mit besonderen Anforderungen)
Ausnahmen: Der Export von Dienstleistungen ist von der elektronischen Rechnungsstellung vorerst ausgeschlossen. Für B2C-Transaktionen und grenzüberschreitende Vorgänge wird es separate Regelungen geben.
Formate und technische Anforderungen
Französische E-Rechnungen müssen in strukturierten oder hybriden Formaten übermittelt werden:
- Strukturierte Formate: UBL, CII D16B, XCBL
- Hybride Formate: FACTUR-X (PDF-A3), CPP-Hybrid, UBL-Minimum, CII-Minimum
Bis Anfang 2028 ist es noch zulässig, Rechnungen im PDF-Format an PDPs zu übermitteln. Diese müssen in der Lage sein, das PDF in ein zulässiges strukturiertes Format zu konvertieren.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
- Systemlandschaft prüfen: Ist Ihre ERP-/Rechnungssoftware kompatibel mit den Anforderungen an E-Invoicing in Frankreich?
- PDP-Anbieter auswählen: Informieren Sie sich über zugelassene PDPs. Aktuell sind 87 Anbieter registriert.
- Prozesse anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse sowohl eingehende als auch ausgehende E-Rechnungen abdecken.
- Testphase einplanen: Nehmen Sie – wenn möglich – an den Pilotphasen teil, um frühzeitig Fehlerquellen zu erkennen.
Was wir bieten:
- Unser Lösungs-Bundel mit SAP Document & Reporting Compliance (Lizenz, Konzeption, Umsetzung und Betrieb). Natürlich können Sie auch nur die Umsetzung mit uns gemeinsam durchführen.
- Unser Lösungs-Bundel mit OpenText™ Trading Grid e-Invoicing (Lizenz, Konzeption, Umsetzung und Betrieb). Natürlich können Sie auch nur die Umsetzung mit uns gemeinsam durchführen.
