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Die eRechnung – Vor der Pflicht: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten!

Die Digitalisierung hat unsere Geschäftswelt revolutioniert und die eRechnung hat sich als einer der bedeutendsten Schritte in Richtung eines effizienten und umweltfreundlichen Rechnungswesens etabliert. Heute möchten wir Ihnen einen besonderen Fokus auf die mögliche Pflicht zur eRechnung für alle Unternehmen legen. 

Die Ampel-Regierung plant, dieses elektronische Abrechnungssystem zum 1. Januar 2025 einzuführen, um die Geschäftsprozesse zu optimieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Herausforderungen und Chancen, die sich für Unternehmen durch die eRechnung ergeben und geben hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Umstellung. Denn die Zeichen stehen auf Veränderung, und es ist höchste Zeit, dass Unternehmen aktiv werden, um von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren und den potenziellen Pflichten einen Schritt voraus zu sein.

Die eRechnung – Ein Fahrplan für die Zukunft:

Die Weichen für die Einführung der eRechnung im B2B-Geschäft wurden gestellt und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei sieht der Diskussionsvorschlag vor, dass ab 2025 die Verwendung von Papier- und PDF-Rechnungen für bestimmte Transaktionen nicht mehr gestattet sein werden. Stattdessen sollen eRechnungen zum Standard werden.

Ab 2028 ist zudem ein transaktionsbezogenes Meldesystem geplant, das nationale und grenzüberschreitende B2B-Umsätze erfasst. Die Umstellung auf ein einheitliches System für beide Arten von Umsätzen soll Unternehmen den Prozess vereinfachen.

Vom “Könnte” zum “Wird”: Die mögliche Einführungspflicht

Bisher war die Einführung der eRechnung größtenteils auf öffentliche Auftragnehmer beschränkt. Doch die Zeiten ändern sich und eine umfassende Pflicht für alle Unternehmen könnte schon bald Realität werden. Zahlreiche Länder und Regierungen weltweit erkennen die Vorteile der eRechnung und setzen sie bereits erfolgreich ein. Es ist zu erwarten, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen werden, da die Digitalisierung weiter voranschreitet und die Vorteile der eRechnung immer deutlicher zutage treten.

Aktuelle Hürden und mögliche Lösungen:

Zwar ist die eRechnungsstellungspflicht derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, da eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes gemäß den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch nicht möglich ist. Doch Deutschland hat einen Antrag auf Ermächtigung nach Artikel 395 MwStSystRL gestellt, um die eRechnungsstellungspflicht unionsrechtlich zu ermöglichen.

Für Unternehmen ergeben sich durch die eRechnung einige Herausforderungen. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die verschiedenen Umsatzsachverhalte differenziert zu betrachten und entsprechende technische Lösungen zu implementieren, um eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung zu gewährleisten. Hierbei sind externe Unterstützungen von großer Bedeutung, um den Umstellungsprozess reibungslos zu gestalten.

Die Vorteile der eRechnung nutzen:

Obwohl die Einführung der eRechnung zunächst als zusätzlicher Verwaltungsaufwand erscheinen mag, bietet sie Unternehmen auch zahlreiche Vorteile. Der Einsatz elektronischer Rechnungen reduziert den Papierverbrauch und die damit verbundenen Kosten für Druck und Versand. Zudem beschleunigt die digitale Übermittlung den Zahlungsprozess, da Rechnungen schneller bearbeitet und bezahlt werden können. Dies führt zu einer verbesserten Liquidität und Cashflow-Management für Unternehmen. Unternehmen, die bereits auf die eRechnung umgestellt haben, berichten von zahlreichen Vorteilen. Die eRechnung erleichtert den unternehmensübergreifenden Datenaustausch und fördert eine nahtlose Integration in die Buchhaltungsprozesse.

Einer der wichtigsten Gründe unserer Kunden ist allerdings weiterhin die Einhaltung der vielen globalen Compliance-Vorschriften im Bereich der Rechnungsstellung und des Steuerrechts.

Warum jetzt handeln?

Es gibt gute Gründe, warum Unternehmen nicht bis zur möglichen Einführungspflicht warten sollten. Um sich rechtzeitig auf die bevorstehenden Veränderungen einzustellen, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden. Eine rechtzeitige Umstellung auf die eRechnung bietet klare Wettbewerbsvorteile und signalisiert Kunden und Geschäftspartnern ein modernes und effizientes Unternehmen. Zudem gibt es eine Lernkurve bei der Implementierung neuer Prozesse, die es zu berücksichtigen gilt. Wer frühzeitig Erfahrungen mit der eRechnung sammelt, steht später nicht vor einer überstürzten Umstellung. Stattdessen kann das Unternehmen von Anfang an von den Optimierungen und Vorteilen profitieren.

Fazit:

Die Einführung der eRechnung für B2B-Umsätze ab 2025 bringt zweifelsohne einige Herausforderungen mit sich, bietet aber gleichzeitig die Chance, die Buchhaltungsprozesse zu optimieren und die Effizienz im Unternehmen zu steigern. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die bevorstehende Veränderung einstellen, um die Vorteile der eRechnung bestmöglich nutzen zu können. Eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit mit Experten werden entscheidend sein, um die Umstellung reibungslos zu bewältigen und die Zukunft der Buchhaltung erfolgreich zu gestalten. Als Fink IT stehen wir Ihnen gerne als Partner zur Seite, um Sie bei der Umstellung auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen. Zusammen analysieren wir Ihren Anwendungsfall und Ihre Systemlandschaft, um nicht nur gesetzeskonform zu handeln, sondern auch die Umstellung zu nutzen, um bisher nicht ausgeschöpftes Potenzial in Ihren Prozessen freizulegen.

Wenn Sie weitere Informationen zur eRechnung wünschen oder bereits einen konkreten Umsetzungsfall im Kopf haben, scheuen Sie sich nicht, uns unter vertrieb@fink-its.de zu kontaktieren.

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