Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Ungarn – Was müssen Sie beachten?

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
| Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
| Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Rechnungsregistrierung, Elektronische Lieferantenrechnungen, Elektronische Transportregistrierung |
| Zuständige Behörde | National Tax and Customs Administration of Hungary (NAV) |
| E-Rechnung Gesetzgebung | Ja |
| Gültig seit | 01. August 2018 |
| Zeitraum für Archivierungspflicht | 8 Jahre |
| Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
| Für | Zentrale, regionale & lokale Behörden |
| Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
| Für | Wirtschaftsakteure |
| Gültige Formate | PEPPOL BIS 3.0, PDF, UN/CEFACT CII, UBL |
| Unterstützte Übermittlungsart | PEPPOL, NAV |
| Zusatzinformationen, Zukunftsausblick | Eine elektronische Signatur ist nur für PDF-Rechnungen erforderlich |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

