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E-Rechnung in Frankreich

Schlagwörter:

Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Frankreich – Was müssen Sie beachten?

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:

Wird von SAP Document and Reporting
Compliance unterstützt
Ja
Unterstützte Compliance-AufgabenElektronische Kundenrechnungen, Elektronische
Lieferantenrechnungen, Elektronische Kundenrechnungen
angelegt in externen Systemen
Zuständige BehördeMinistry for the Economy, Finance and Industrial and Digital
Sovereignty
E-Rechnung GesetzgebungJa
Gültig seit01.Juli 2024 für alle Unternehmen (Rechnungsempfang)
01.Juli 2024 für große Unternehmen (Rechnungsstellung)
01.Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen (Rechnungsstellung)
01.Januar 2026 für Kleinstunternehmen (Rechnungsstellung)
Zeitraum für Archivierungspflicht10 Jahre
Verpflichtend für RechnungseingangJa
FürZentrale, regionale und lokale öff entliche Auftraggeber und
Einrichtungen, Unternehmen
Verpflichtend für RechnungsausgangJa
FürUnternehmen
Gültige FormatePEPPOL BIS V3, UBL, CII, Fact ur X
Unterstützte ÜbermittlungsartPEPPOL, Chorus Pro (Nationale Plattform zur
Rechnungsübermittlung)
Zusatzinformationen. ZukunftsausblickChorus Pro ist für die Anbindung an die Steuerbehörde verantwortlich.
Darüber hinaus kann man wahlweise Rechnungen über
Chorus Pro oder andere Netzwerke wie z.b. PEPPOL übertragen.

Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.