Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Frankreich – Was müssen Sie beachten?
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Kundenrechnungen, Elektronische Lieferantenrechnungen, Elektronische Kundenrechnungen angelegt in externen Systemen |
Zuständige Behörde | Ministry for the Economy, Finance and Industrial and Digital Sovereignty |
E-Rechnung Gesetzgebung | Ja |
Gültig seit | 01.Juli 2024 für alle Unternehmen (Rechnungsempfang) 01.Juli 2024 für große Unternehmen (Rechnungsstellung) 01.Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen (Rechnungsstellung) 01.Januar 2026 für Kleinstunternehmen (Rechnungsstellung) |
Zeitraum für Archivierungspflicht | 10 Jahre |
Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
Für | Zentrale, regionale und lokale öff entliche Auftraggeber und Einrichtungen, Unternehmen |
Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
Für | Unternehmen |
Gültige Formate | PEPPOL BIS V3, UBL, CII, Fact ur X |
Unterstützte Übermittlungsart | PEPPOL, Chorus Pro (Nationale Plattform zur Rechnungsübermittlung) |
Zusatzinformationen. Zukunftsausblick | Chorus Pro ist für die Anbindung an die Steuerbehörde verantwortlich. Darüber hinaus kann man wahlweise Rechnungen über Chorus Pro oder andere Netzwerke wie z.b. PEPPOL übertragen. |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.