Zum Inhalt springen

SAP und Neptune IT Blog

So meistern Sie Fristen und gesetzliche Anforderungen im Fuhrpark mit der FITS/eMobility Cloud®

Schlagwörter:

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge oder Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen, stehen in der Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben der Halterhaftung einzuhalten. Die Halterhaftung, geregelt nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), bringt erhebliche rechtliche Verpflichtungen mit sich. Ein zentraler Aspekt hierbei ist die Möglichkeit, diese Haftung auf einen Fuhrparkmanager zu übertragen. In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Fuhrparksoftware dabei hilft, diese Anforderungen effizient zu bewältigen.

  1. Halterhaftung und deren Übertragung

Die Halterhaftung betrifft alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellen, sei es in Form von Dienstwagen oder Poolfahrzeugen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für diese Fahrzeuge beim Halter, also dem Unternehmen. Allerdings kann die Halterhaftung auf andere Personen, wie beispielsweise den Fuhrparkmanager, übertragen werden. Damit diese Übertragung wirksam ist, muss der Fuhrparkmanager fachlich und persönlich für die Ausübung der rechtlichen Pflichten geeignet sein. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unwirksame Delegation vor, und das Unternehmen bleibt haftbar.

Um die Haftungsrisiken zu minimieren, ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkmanager abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch die Überlassung von Dienstfahrzeugen entstehen können, und schützt sowohl das Unternehmen als auch den Fuhrparkmanager vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen.

  1. Rechtliche Pflichten des Fuhrparkmanagers

Sobald die Halterhaftung auf den Fuhrparkmanager übertragen wurde, ist dieser verpflichtet, eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören:

Regelmäßige Führerscheinkontrolle:
Der Fuhrparkmanager muss sicherstellen, dass die Führerscheine aller Fahrer mindestens zweimal pro Jahr kontrolliert werden. Diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 34, 354) zurück. Eine lückenlose Führerscheinkontrolle ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Versäumnisse können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fahrzeugprüfung:
Die regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Pflichten des Fuhrparkmanagers. Dies umfasst eine Sichtkontrolle der Fahrzeuge, die mindestens zweimal im Jahr durchzuführen ist. Zusätzlich ist einmal jährlich eine umfassendere Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten und etwaige Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

Fahrerunterweisung:
Der Fuhrparkmanager ist zudem dafür verantwortlich, dass alle Fahrer mindestens einmal pro Jahr im sicheren Umgang mit den Dienstfahrzeugen unterwiesen werden. Diese Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die Unterweisungen dienen nicht nur dem Schutz der Fahrer, sondern auch der Minimierung des Unfallrisikos und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften.

  1. Unterstützung durch die FITS/eMobility Cloud®

Angesichts der Vielzahl an Pflichten und der damit verbundenen Risiken ist der Einsatz von Fuhrparksoftware unerlässlich. Solche Softwarelösungen bieten zahlreiche Funktionen, die den Fuhrparkmanager bei der Erfüllung seiner rechtlichen Aufgaben unterstützen:

  • Regelmäßige Führerscheinkontrolle:
    Die FITS/eMobility Cloud® ermöglicht es Ihnen, die Führerscheinkontrollen Ihrer Mitarbeiter sowohl manuell als auch digital durchzuführen. Besonders hilfreich ist hierbei der integrierte Self-Service: Mitarbeiter können ihre Führerscheinkontrollen selbstständig und zeitsparend über das System durchführen. Dies reduziert den administrativen Aufwand und sorgt gleichzeitig dafür, dass alle Fahrer regelmäßig überprüft werden und stets im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
  • Historie der Prüfung:
    Über den Reiter “Historie der Prüfung” im Modul Führerscheinverwaltung haben Sie als Fuhrparkmanager jederzeit Zugriff auf alle durchgeführten Führerscheinkontrollen. Diese lückenlose Dokumentation bietet eine wertvolle Nachweisfunktion, die im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung sein kann.
  • Benachrichtigungseinstellungen:
    Die Software ermöglicht Ihnen die individuelle Einstellung von Benachrichtigungen für eine Vielzahl von wichtigen Aufgaben und Fristen. Dazu gehören unter anderem Erinnerungen für die Führerscheinkontrolle, die Überprüfung von Führerscheinklassen, das Intervall der Führerscheinkontrollen, sowie Termine für Reifenwechsel. Benachrichtigungen sind auch zu den Themen Schadensmeldungen, Ordnungswidrigkeiten und Fahreranfragen einstellbar. Diese automatisierten Benachrichtigungen helfen Ihnen, keine alle Fristen einzuhalten und die Organisation Ihres Fuhrparks reibungslos zu gestalten.

Entdecken Sie die Zukunft der Fuhrpark- und Ladeinfrastrukturverwaltung! Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr über die FITS/eMobility Cloud® zu erfahren.