Viele Unternehmen unterschätzen Luxemburg – beim Fußball und bei der E-Rechnung.
Dabei ist die luxemburgische Verfassung streng, wenn es um digitale Rechnungsprozesse geht.
Auch für SAP-Nutzer gilt:
LuxInvoice + Peppol + strukturierte E-Rechnung = Pflicht im B2G.
Nicht irgendwann – sondern jetzt.
Nicht irgendwann – sondern jetzt.
1. Die tatsächlichen Fristen – klar und nachvollziehbar
Luxemburg hat die E-Rechnung im öffentlichen Sektor vollständig verpflichtend gemacht. Und zwar in mehreren Stufen:
- Großunternehmen: seit Mai 2022
- Mittlere Unternehmen: seit Oktober 2022
- Kleine und neue Unternehmen: seit März 2023
Seit diesem Datum gilt:
👉 Alle Unternehmen – auch aus dem Ausland – müssen E-Rechnungen an luxemburgische Behörden strukturiert und elektronisch übermitteln.
PDF, E-Mail oder manuelle Uploads sind nicht mehr zulässig.
2. Was Luxemburg technisch verlangt
Luxemburg setzt auf ein konsequent standardisiertes Setup:
✔ Strukturierte Rechnung nach EN 16931
Keine PDFs, keine hybriden Formate, keine Eigenlösungen.
✔ Format: Peppol BIS Billing 3.0
Das europäische Standardformat – erweitert um luxemburgische Pflichtfelder.
✔ Übertragung über Peppol (AS4)
Alle Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk eingereicht werden.
✔ Nicht-konforme Rechnungen werden abgelehnt
Wird eine Rechnung nicht strukturiert oder nicht über Peppol eingereicht,
kann die Behörde sie zurückweisen.
→ Ergebnis: Keine Verarbeitung. Keine Zahlung.
3. Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Luxemburg veröffentlicht keine spezifische „E-Rechnung-Bußgeldliste“.
Die praktischen Folgen sind aber eindeutig:
a) Ablehnung der Rechnung
Keine korrekte Übermittlung → keine Zahlung.
b) Steuerliche Risiken
Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen fallen unter den allgemeinen luxemburgischen VAT-Strafrahmen.
c) Risiko bei Ausschreibungen
B2G-Vergaben sind formal streng. Nicht-konforme Rechnungen können Reputation und zukünftige Projekte gefährden.
Kurz gesagt:
👉 Die eigentliche Strafe heißt Zahlungsverzug, Zahlungsausfall und Projektverlust.
4. Warum SAP DRC der Standard für SAP-Unternehmen ist
Auch wenn B2B noch keine Pflicht ist kann SAP DRC hier schon helfen –
als effizienteste Lösung für SAP-Systeme (ECC & S/4HANA), um Luxemburg korrekt umzusetzen.
DRC liefert alles, was Luxemburg fordert:
✔ EN-16931-konformes LuxInvoice-Mapping
✔ Peppol-AS4-Connector
✔ Validierung im eDocument Framework
✔ Integration in FI/SD
✔ zukunftssicher für ViDA-Anforderungen
Für SAP-Kunden gilt:
👉 Wenn Luxemburg, dann DRC.
5. Was Unternehmen JETZT vorbereiten müssen
1. Rechnungsprozesse prüfen
- SD-Rechnung
- FI-Kreditoren/Gutschriften
2. Stammdaten bereinigen
- Geschäftspartnerrollen
- USt-ID
- Adressen
- Steuerkennzeichen
- Zahlungsbedingungen
3. LuxInvoice-Mapping sicherstellen
- Pflichtfelder
- Summenlogik
- Positionsebene
- Validierungsregeln
4. DRC-Setup
- eDocument-Framework
- Peppol-AS4-Connector
- DRC-Cockpit
- Testläufe
6. Fazit
- Luxemburg setzt die E-Rechnung im öffentlichen Sektor kompromisslos um.
- LuxInvoice ist aktiv.
- Peppol ist Pflicht.
- Wer an Behörden fakturiert, muss liefern – korrekt, strukturiert, automatisiert.
Für SAP-Unternehmen heißt das:
👉 LuxInvoice-ready ist keine Option – es ist Voraussetzung.
DRC, Peppol und saubere Stammdaten sind die Basis.
Nicht morgen.
Jetzt.
7. Weiterführende Links
EU eInvoicing Luxembourg:
https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/DIGITAL/pages/467108893/eInvoicing+in+Luxembourg
Luxembourg Government – Electronic Invoicing:
https://gouvernement.lu/en/dossiers/mindigital/2021/facturation-electronique.html
Chambre de Commerce Luxembourg:
https://www.cc.lu/en/thematic-dossiers/e-invoicing
Storecove – LuxInvoice:
https://www.storecove.com/blog/en/e-invoicing-luxembourg
SERES – E-Invoicing Luxembourg:
https://blog.groupseres.com/en/electronic-invoicing-luxembourg
ClearTax – Luxembourg E-Invoicing:
https://www.cleartax.com/lu/e-invoicing-luxembourg

