Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Ungarn – Was müssen Sie beachten?
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Rechnungsregistrierung, Elektronische Lieferantenrechnungen, Elektronische Transportregistrierung |
Zuständige Behörde | National Tax and Customs Administration of Hungary (NAV) |
E-Rechnung Gesetzgebung | Ja |
Gültig seit | 01. August 2018 |
Zeitraum für Archivierungspflicht | 8 Jahre |
Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
Für | Zentrale, regionale & lokale Behörden |
Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
Für | Wirtschaftsakteure |
Gültige Formate | PEPPOL BIS 3.0, PDF, UN/CEFACT CII, UBL |
Unterstützte Übermittlungsart | PEPPOL, NAV |
Zusatzinformationen, Zukunftsausblick | Eine elektronische Signatur ist nur für PDF-Rechnungen erforderlich |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.