Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Polen – Was müssen Sie beachten?

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
| Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
| Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Kundenrechnungen, Elektronische Lieferantenrechnungen |
| Zuständige Behörde | Ministry of Economic Development and Technology |
| E-Rechnung Gesetzgebung | Technology |
| Gültig seit | 01.Juli 2024 |
| Zeitraum für Archivierungspflicht | – |
| Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
| Für | Zentrale, regionale und lokale öffentliche Auftraggeber und Einrichtungen, Unternehmen |
| Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
| Für | Unternehmen |
| Gültige Formate | PEPPOL BIS V3, UBL |
| Unterstützte Übermittlungsart | PPEPPOL, KSeF (National System of e Invoices in Poland) |
| Zusatzinformationen. Zukunftsausblick | B2G-Rechnungen laufen über PEPPOL, während das B2B-Szenario über das KSeF läuft. |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

