Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Belgien – Was müssen Sie beachten?

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
| Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
| Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Kundenrechnungen, Elektronische Kundenrechnungen aus anderen Systemen, Elektronische Lieferantenrechnungen |
| Zuständige Behörde | Federal Public Service Policy and support (BOSA) |
| E-Rechnung Gesetzgebung | Ja |
| Gültig ab | 01. Juli 2024 (B2B) |
| Archivierungspflicht | 7 Jahre |
| Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
| Für | Zentrale, regionale und lokale Auftragsgeber seit 01. April 2019 |
| Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
| Für | Lieferanten von zentralisierten Einrichtungen in mehreren Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien) seit 01. Januar 2022 |
| Gültige Formate | PEPPOL BIS 3.0 |
| Unterstützte Übermittlungsart | PEPPOL, HERMES, Mercurius |
| Zusatzinformationen. Zukunftsausblick | Eine elektronische Signatur ist nicht verpflichtend |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten? Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

