Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung in Polen – Was müssen Sie beachten?
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt:
Wird von SAP Document and Reporting Compliance unterstützt | Ja |
Unterstützte Compliance-Aufgaben | Elektronische Kundenrechnungen, Elektronische Lieferantenrechnungen |
Zuständige Behörde | Ministry of Economic Development and Technology |
E-Rechnung Gesetzgebung | Technology |
Gültig seit | 01.Juli 2024 |
Zeitraum für Archivierungspflicht | – |
Verpflichtend für Rechnungseingang | Ja |
Für | Zentrale, regionale und lokale öffentliche Auftraggeber und Einrichtungen, Unternehmen |
Verpflichtend für Rechnungsausgang | Ja |
Für | Unternehmen |
Gültige Formate | PEPPOL BIS V3, UBL |
Unterstützte Übermittlungsart | PPEPPOL, KSeF (National System of e Invoices in Poland) |
Zusatzinformationen. Zukunftsausblick | B2G-Rechnungen laufen über PEPPOL, während das B2B-Szenario über das KSeF läuft. |
Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnung und möchten Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen rechts- und zukunftssicher gestalten! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.