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E-Rechnung in Spanien – Status quo, Anforderungen und Umsetzung

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Das Wichtigste in Kürze

Die E-Rechnung in Spanien wird schrittweise verpflichtend eingeführt und betrifft künftig nahezu alle Unternehmen. Grundlage ist das Gesetz „Ley Crea y Crece“, das elektronische Rechnungen im B2B-Umfeld vorschreibt. Während im öffentlichen Sektor bereits klare Vorgaben gelten, stehen Unternehmen im privaten Sektor vor neuen technischen und organisatorischen Anforderungen. Dieser Artikel gibt einen fundierten Überblick über Fristen, Formate, Systeme und Best Practices.

B2G E-Invoicing Spanien
In Spanien ist die elektronische Rechnung an öffentliche Stellen verpflichtend. Der zentrale Eingang ist FACe, das Standardformat FacturaE (XML inkl. qualifizierter Signatur).

B2B E-Invoicing (Crea y Crece)
Die Ley Crea y Crece führt eine verpflichtende B2B-E-Rechnung ein. Die Einführung erfolgt phasenweise, ausgelöst durch die Veröffentlichung der finalen technischen Spezifikationen. Status- und Lifecycle-Meldungen sind integraler Bestandteil.

Tax Reporting Spanien
SII (Immediate Supply of Information) ist kein E-Invoicing, sondern ein eigenständiges VAT-Reporting an die spanische Steuerbehörde.

Billing-Software-Compliance
Veri*Factu adressiert die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Rechnungsdatensätzen. Fixe Fristen:

  • 01.01.2027 (körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen)
  • 01.07.2027 (übrige Unternehmen)

Inhaltsverzeichnis

E-Rechnung in Spanien – Überblick und Definition

Die E-Rechnung in Spanien ist ein zentrales Element der fortschreitenden Digitalisierung des spanischen Rechnungs- und Steuerwesens. Sie beschreibt die gesetzlich geregelte elektronische Erstellung, Übermittlung, Verarbeitung und Archivierung von Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Während die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (B2G) bereits seit mehreren Jahren verpflichtend ist, befindet sich die Einführung einer umfassenden Pflicht im B2B-Bereich derzeit in der Umsetzungsphase.

Rechtliche Grundlage für die Ausweitung der E-Rechnung in Spanien ist das Gesetz Ley Crea y Crece, das darauf abzielt, Geschäftsprozesse zu modernisieren, Zahlungsverzug zu reduzieren und die Transparenz wirtschaftlicher Transaktionen zu erhöhen. Die elektronische Rechnung soll dabei nicht nur als digitales Dokument dienen, sondern als integraler Bestandteil eines durchgängigen, automatisierten Rechnungsprozesses. Im Fokus stehen insbesondere die Nachvollziehbarkeit von Zahlungsstatus, die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Reduzierung manueller und papierbasierter Prozesse.

Ab wann gilt eine E-Rechnungspflicht in Spanien?

Die E-Rechnung in Spanien wird stufenweise eingeführt. Unternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz sollen innerhalb eines Jahres nach Regelveröffentlichung und andere Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nachziehen. Die genauen Fristen hängen von weiteren Durchführungsverordnungen ab.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor in Spanien?

Im B2G-Bereich ist die E-Rechnung in Spanien bereits etabliert. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen über die staatliche Plattform FACe eingereicht werden. Das vorgeschriebene Format ist Facturae (XML). Papierrechnungen werden nicht akzeptiert.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Spanien?

Für den B2B-Bereich sieht die E-Rechnung in Spanien die Nutzung privater E-Invoicing-Plattformen vor, die interoperabel sein müssen. Zusätzlich sind Statusmeldungen (z. B. Annahme oder Ablehnung) verpflichtend an die Steuerbehörden zu übermitteln, jedoch sind die endgültigen Verpflichtungsmechanismen noch nicht vollständig konsolidiert.

Wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich für alle Arten von Kunden gelten?

Ja, die E-Rechnung in Spanien gilt grundsätzlich für inländische Geschäftspartner. Für innergemeinschaftliche und außergemeinschaftliche Sachverhalte gelten aktuell Ausnahmen, wobei Berichtspflichten weiterhin bestehen können.

Welche Formate sind für die Ausstellung von elektronischen B2B-Rechnungen zulässig?

Im Rahmen der E-Rechnung in Spanien sind strukturierte Formate wie Facturae sowie kompatible europäische Standards zulässig. Für B2B sind in Zukunft auch andere Formate wie UBL, CII, EDIFACT geplant – noch abhängig von der finalen Regelungsumsetzung. Wichtig ist, dass Integrität, Authentizität und Lesbarkeit gewährleistet sind.

Wie kann die E-Rechnung in Spanien mit SAP umgesetzt werden?

Die E-Rechnung in Spanien lässt sich effizient in SAP-Systeme integrieren, z. B. über SAP S/4HANA in Kombination mit zertifizierten E-Invoicing-Providern. Unternehmen profitieren von automatisierten Workflows, Compliance-Sicherheit und Skalierbarkeit. Unterstützung bei Architektur und Integration bieten wir mit folgender Lösunge an: SAP S/4HANA – Beratung – Fink IT-Solutions.

Zielarchitektur & Best Practices der E-Rechnung in Spanien

Eine zukunftssichere Architektur für die E-Rechnung in Spanien setzt auf ERP-Integration, zentrale Compliance-Layer und flexible Provider-Anbindungen. Best Practices zeigen, dass ein globales E-Invoicing-Framework langfristig Kosten senkt.
Nutze SAP Document and Reporting Compliance als zentrale Compliance-Klammer – mit klar getrennten Streams für B2G, B2B, SII und Veri*Factu.

Weitere Einblicke:


Fazit, Zusammenfassung & Ausblick

Die E-Rechnung in Spanien ist mehr als eine regulatorische Pflicht – sie ist ein strategischer Hebel für Digitalisierung. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, Systeme vorbereiten und internationale Entwicklungen berücksichtigen. Der Trend geht klar in Richtung Echtzeit-Reporting und europaweiter Standardisierung.


FAQ

Welche Fristen sind für die Umsetzung vorgesehen?

Die E-Rechnung in Spanien wird schrittweise verpflichtend. Große Unternehmen starten früher, KMU folgen zeitversetzt.

Was geschieht während der Übergangszeit?

Unternehmen ohne Pflicht dürfen weiterhin konventionell abrechnen, müssen jedoch empfangene E-Rechnungen akzeptieren.

Wirkt sich das System auf B2G- und B2C-Beziehungen aus?

Die E-Rechnung in Spanien ist für B2G bereits Pflicht, B2C derzeit nicht betroffen.

Sind SII-Unternehmen zusätzlich verpflichtet?

Ja, SII ersetzt nicht die E-Rechnung in Spanien, sondern ergänzt sie.

Wie koexistieren TicketBAI und B2B-Fakturierung?

TicketBAI bleibt regional relevant, während die E-Rechnung in Spanien national geregelt wird.

Wie wird die Interoperabilität sichergestellt?

Durch standardisierte Schnittstellen zwischen privaten Plattformen.